
Mit Werbeanlagen werden im öffentlichen Baurecht, ortsfeste oder ortsfest genutzte Anlagen bezeichnet, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind (§ 2 Abs. 1 Nr. 7 Hessische BauO ähnlich § 49 Abs. 1 Niedersächsische BauO). Umstritten ist, ob für Werb...
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